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KAUFVERTRAG

KAUFVERTRAG

Kaufverträge

Beim Immobilienkauf gibt es vieles zu beachten. Der Vertragserrichter prüft, obder Verkäufer auch Eigentümer und ob das Grundstück lastenfrei ist. Weiters kann er auch in Sachen Bebauungspläne, Wohnbauförderungen, Bauverhandlungen oder Nachbarschaftsrechte beraten.

Der Notar kann einen Kaufvertrag errichten, in dem neben dem Kaufpreis auch Rechte und Pflichten geregelt werden können und veranlasst nötigenfalls die Lastenfreistellung des Grundstücks. Um den Kaufpreis sicher aufzubewahren, kann mit dem Notar ein Treuhandvertrag abgeschlossen werden. Zum Abschluss kann der Notar das Grundbuchsgesuch einbringen und den bei ihm treuhändig hinterlegten Kaufpreis an den Verkäufer auszahlen.

Bei Kauf und Verkauf von Immobilien sind viele Fragen zu beachten. Beispielsweise:

  • Ist der Verkäufer wirklich der Eigentümer des Grundstücks?
  • Wer überwacht eigentlich die vollständige und pünktliche Bezahlung des Kaufpreises?
  • Wer verständigt wann das Finanzamt?
  • Lastet noch eine Hypothek am Haus?