Wer etwas schenken will (oder wer etwas geschenkt bekommt), sollte die Hilfe eines Juristen in Anspruch nehmen. Dieser kann einen Schenkungsvertrag errichten und auch eine event. erforderliche Schenkungmeldung beim Finanzamt veranlassen.
Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart - wie etwa ein Wohnrecht für die Übergebers oder die Hinauszahlung von weichenden Kindern.
Der Notar setzt sich mit Ihnen zusammen, spricht mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und erklärt Ihnen, was möglich ist. Danach setzt er Ihren Schenkungs- oder Übergabevertrag auf.
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