Zu den Tätigkeitsfeldern des Notars zählen die Beglaubigung von Unterschriften und die Herstellung von beglaubigten Kopien, damit Ihre Urkunden im Rechtsverkehr auch die nötige Rechtssicherheit aufweisen. Öffentliche Urkunden sind ein sicheres, weil anerkanntes Beweismittel für die Echtheit eines Dokuments. Für den Notar gelten bei der Beurkundung und Beglaubigung strenge Prüfungs- und Belehrungspflichten.
Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit der Unterschrift des Erklärenden. Bei einer notariellen Beurkundung hingegen entwirft der Notar den gesamten Inhalt der zu beglaubigenden Erklärung und hat damit eine weitergehende Verantwortung. Er muss in rechtlicher Hinsicht für den gesamten Inhalt der beurkundeten Erklärungen einstehen können.
Überdies kann der Notar vollstreckbare Notariatsakte errichten. Diese weisen alle Vorteile eines Gerichtsurteils auf und erlauben daher z.B., dass man seine Forderungen sofort geltend machen kann und nicht zuerst gerichtlich einklagen muss.
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